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Kontakt
- Fabrik e.V. Mittelstr.18, 03172 Guben
- Tel. Büro: 03 5 61 / 43 15 23
- Fax: 03 5 61 / 62 700 35
- Tel. Merino: 03 5 61 / 43 36 74
- Tel. Zippel: 03 5 61 / 62 700 36
AGB
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | |
| 1. | Mit Rücksendung des unterschriebenen Auftrages an uns wird Ihr Termin garantiert und ist bindend. |
| 2. | Der Mieter stellt dem Spiel- und Streetmobilteam am Veranstaltungstag eine entsprechende Fläche und einen freien Netzanschluß (220V 10Amp.) kostenlos zur Verfügung. Des weiteren gewährleistet er das Erreichen des Aufstellungsortes. |
| 3. | Bei mehrstündigem Einsatz sind dem Betreuungspersonal des Spiel- und Streetmobilteam Pausen für Mahlzeiten zu gewährleisten. |
| 4. | Die Tagespreise der Freizeitgeräte beziehen sich auf 6-8 Stunden. |
| 5. | Der Mieter verpflichtet sich, über die Höhe der finanziellen Vereinbarung gegenüber Dritten stillschweigen zu bewahren. |
| 6. | Der Mieter informiert darüber, ob die Abrechnung bar oder per Überweisung erfolgt, Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungslegung. Bankverbindung: Sparkasse Spree- Neiße BLZ: 180 500 00 Konto- Nr.: 35 021 090 35 |
| 7. | Der Mieter verpflichtet sich, beschädigte, defekte, abhandengekommene oder unvollständige Spiel- bzw. Sportgeräte auf eigene Kosten reparieren zu lassen oder kostenlos Ersatz zu leisten. |
| 8. | Das Spiel- und Streetmobilteam verpflichtet sich eine halbe Stunde vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort zugegen zu sein, soweit keine vorhersehbaren Umstände ihn daran hindern. |
| 9. | Als Kündigungsfrist ohne Zahlungsverpflichtungen wird für beide Vertragspartner eine Frist von 28 Tagen vereinbart. |
| 10. | Zum Be- und Entladen der Geräte benötigen wir kurzzeitig zwei Personen. |
| 11. | Den Betriebsanleitungen sowie Einweisungen durch Mitarbeiter des Street- und Spielmobils sind Folge zu leisten. |
| 12. | Falls ein Defekt an Geräten auftritt, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und das Gerät stillzulegen. Eigenmächtige Reparaturen sind verboten. |
| 13. | Unsere Freizeitgeräte bedürfen einer ständigen Aufsicht durch erwachsene Personen. |
| 14. | Der Mieter haftet für mutwillige Beschädigungen und Verluste der Geräte sowie Zubehörteilen. |
| 15. | Die Benutzung der Freizeitgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. |

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